Briefwechsel

WIEDERAUFGEFUNDENER BRIEFWECHSEL

Schmid unterhielt vermutlich regen Kontakt zu vielen Personen; drei originale Briefe liegen in den Sammlungen auf der Zentralbibliothek (hier als Kopien).

Es ist dies ein Schreiben Schmids an seinen Freund Mykonius in Luzern vom November 1522.

Ein weiterer Brief stammt von Johannes Bodler an Schmid; hiezu Schmids Entgegnung (vermutlich Briefentwurf) vom Juli 1522.

Schmid hielt als Gastprediger 1522 an der grossen Innerschweizer Museggprozession die erste reformatorisch gesinnte Predigt. Und dies an Stelle des üblichen Lateins auf Deutsch -«so dass ihn alle verstehen mögen». Nebst grosser Zustimmung gab es verständlicherweise auch scharfe Kritik. Einer der gegnerischen Wortführer war der Prediger Johannes Bodler.

Schmid verteidigte seinen Standpunkt in diesem Briefwechsel, liess seine Luzerner Predigt drucken und schickte sie, mit einem Vorwort versehen, nach Luzern.

Zum Brief des Küsnachter Komturs Konrad Schmid an den Luzerner Geistlichen Johannes Bodler

Der vorliegende Brief, den Komtur Konrad Schmid am 1. Juli 1522 an den Luzerner Geistlichen Johannes Bodler richtete, nimmt Bezug auf einen Brief, den letzterer vorher an ihn gesandt hatte. Dieser wiederum schloss sich ursächlich an die Festpredigt an, die Schmid am 24. März desselben Jahres zu Anlass des „Musegger Umgangs“, einer sich jährlich wiederholen religiösen Prozessionen in Luzern gehalten hatte. Es war Usus, dass zu diesem für die gesamte Innerschweiz bedeutsamen Fest eine namhafte auswärtige Persönlichkeit eingeladen wurde, die Predigt zu halten. Welchem Umstand der Küsnachter Komtur diesen höchst ehrenvollen Auftrag verdankte, ist nicht bekannt. Doch darf die Tatsache an sich ohne Zweifel dahin interpretiert werden, dass Schmid sich, sei es in seiner amtliche Stellung, sei es als Prediger einen weit höheren Grad an Bekanntheit und Anerkennung erworben hatte, als wir aus direkter Überlieferung belegen bzw. nachweisen können. Dass im Übrigen die Predigt nicht wie sonst üblich in lateinischer sondern in deutscher Sprache gehalten wurde (sie ist Bemerkenswerterweise im Wortlaut erhalten!), dürfte der Absicht entsprungen sein, ihre religiösen Leitgedanken möglichst gemeinverständlich darzustellen.

Es kann nicht überraschen, dass der Auftritt des der Reformation nahe stehenden Komturs an so repräsentativer Stelle auch Widerspruch und Ablehnung weckte. Diese Tendenzen werden nun im Brief des Johannes Bodler greifbar. Der Briefwechsel Bodler/Schmid hat also theologischen Hintergrund. Den sachlichen Kern der Auseinandersetzung bildet ihre unvereinbaren Anschauungen zum Papsttum. Der – natürlich in lateinischer Sprache schreibende – Kirchenhistoriker Johann Heinrich Hottinger beleuchtet die Situation mit folgendem Satz: „Es entspann sich daraus ein Briefwechsel zwischen den beiden, in welchem der einer die Sache , der andere die des Papstes vertrat – welcher von beiden ergiebiger und erfolgreicher (des lateinische Wort felicius enthält beide Bedeutungen), wird der Leser mit grösster Sicherheit aufgrund der Briefe selber beurteilen“.

Inhalt und Charakterisierung des Briefes

Der Text verrät erstaunlich gute Kenntnisse der lateinische Sprache (wo und bei welcher Gelegenheit hat Schmid sie erlernt?), weist diesbezüglich sogar ausgesprochene Finessen auf. Das Verständnis wird freilich durch verschiedene Umstände erschwert. So lässt die nach unserem Empfindlichen unkonsequenten Interpunktion den Satzbau nicht immer klar erkennen, und an einzelnen Stellen lässt der Satzablauf eine klare syntaktische Strukturierung vermissen (bes. Z. 35-44). Doch wird man solche Mängel ungenügender sprachlicher Fähigkeit anlasten wollen, sondern eher dem überquellenden Temperament des Verfassers zuschreiben, der im Eifer raschen Formulierens des sprachlichen Gestaltung nicht überall die letzte Aufmerksamkeit angedeihen liess. Im übrigen spricht alles dafür, dass der uns vorliegende Brieftext nicht mit dem an Bodler gesandten Original identisch ist (der ja in Luzern befinden müsste), sondern als der im ganzen Wohlgelungene Entwurf zu betrachten ist, den Schmid zur bereinigten und gültigen Fassung ausarbeitete. Mit dieser Beurteilung in Einklang steht die Tatsache, dass der erhaltene handschriftliche Text dem Leser graphisch kein Vergnügen bereitet; vielmehr muss dieser etwelche Mühe aufwenden, um alle lateinischen Wörter richtig zu identifizieren. Es ist darum bezeichnend, dass die Textbearbeitung von J.J. Simler, der in schöner Handschrift eine Kopie des Briefes erstellte, und diejenige des schon genannten Kirchenhistoriker J.H. Hottinger, der einige Abschnitte desselben in sein Werk übernahm, nicht in allen Lesearten übereinstimmen, obwohl doch beide Kenner des Lateinischen sowie der damaligen Schreibgepflogenheit waren. Äusserlich fallen in orthographischer Hinsicht einige Abweichungen gegenüber der antiken und darum heute üblichen Wortschreibung auf. So list man z.B. literas statt klassisch litteras („Brief“) Sybillas statt Sibyllas. Da ferner die Lautwerte der Buchstaben c in t vor einem i in lateinischen Wörtern im Mittelalter wie unser z (in Zorn) oder ts (wie etwa in Ratsherr) gesprochen wurden, entstanden so genannte verkehrte Schreibungen wie convitia „Schmähungen“ (statt richtig convicia) und anderseits annunciare „verkünden“ (statt richtig annuntare).

Die vollendet höflichen Umgangsformen, die Schmid seinem Briefpartner gegenüber wahrt – er spricht ihn als Freund und Bruder an und bezeichnet sich selber als Bruder – hindert ihn nicht dran, seinen theologischen Standpunkt in aller Deutlichkeit zu umschreiben und mit gedanklicher Schärfe Bodler zur Kenntnis zu bringen. Sein Anliegen geht dahin, das Wort Gottes (sermo DEI) ins Zentrum zu rücken und die Beurteilung des Papsttums ergeben. Dies läuft darauf hinaus, Bodlers theologischen Standpunkt zu widerlegen, ja recht eigentlich ihm einen Teil seines Religiösen Fundamentes zu entziehen.

Der Brief beginnt mit der Versicherung, sich die Kürze zu befleissigen dies mit dem Hinweis auf eine Rüge, die ihm Bodler wegen zu grosser Ausführlichkeit eines früheren Schriftstücks erteilt habe. Als weiteres Argument zugunsten der brieflichen Kürze fügt er bei, dass sinnlos sie, ständig mit, Bodler, zu streiten und sich damit auf einen sprichwörtlich gewordenen Versuch, „einen Äthiopier weiss zu machen“ (lat. Äthiopem dealbare) einzulassen (!). Sachlicher und weltanschaulicher Ausgangspunkt seines Briefes ist für Schmid „das lebendige und wahrhaftige Wort Gottes“ (sermo DIE vivus et verax), das er stets verkündet habe und noch verkünde. Aus dieser Sicht sei sein Büchlein (gemeint ist die Publikation des Mussegg-Predigt mit Kommentar) keine abschätzige, sondern vielmehr eine Verteidigungsschrift zugunsten der göttlichen Wahrheit gegen deren Feinde. An diese Rechtfertigung schliesst sich der Hauptpunkt des Briefes an, des sich mit der Rolle des Papsttums befasst. Offenbar hatte Bodler in einer früheren Verlautbarung den Papst (als Institution) auf einer Höhe definiert, die (so sieht es Schmid) einem Rex („König“) oder Imperator („Kaiser“) entspricht, also Inhabern hoher Befehlsgewalt. In Wirklichkeit gibt es nach Schmid für die Menschheit nur eine einzige Oberinstanz: Gott, vertreten durch Christus, daneben nicht eine Zweite, den Papst. „Was also phantasiert du von zwei Häuptern „ (quid mihi duo capita fingis) und „wenn du Christus gehörst, so ist das bereits genug, bei diesem bleibe, steige nicht zu einem (blossen) Geschöpf (Gottes) hernieder“, wobei der Gedanke nicht ausdrücklich ausgesprochen wird, dass der Papst auch nur ein Geschöpf ist. Es folgt die bedeutsame Unterscheidung der Begriffe MAGISTERIUM „Lehramt“ und MAGISTRATUS, womit im antiken Rom das höchste politische Amt bezeichnet wurde. Der Gedanke ist: MAGISTRATUS soll denen nicht abgesprochen werden, denen es zukommt. Dem Papst ist MAGISTERIUM („oberste Lehramt“) durchaus zuzuerkennen, nicht aber MAGISTRATUS. „Wir lesen nämlich nirgends, dass Petrus (NB auf dessen Gründerfunktionen sich das Papsttum bezieht) in die Position des MAGISTRATUS eingetreten ist.“

Was Komtur Schmid hier vertritt, ist nicht die Ablehnung des Papsttums schlechthin, sondern bloss seiner gottähnlichen Stellung, die es auf der Welt innehat und beansprucht, und seine strikte Beschränkung auf die menschliche Dimension. Dies kommt gerade im Nachsatz zur Anerkennung des Päpstliche Lehramtes zum Ausdruck“…modo ne Deum se mihi faciat, neque quod unius Christ esse certo scio, ipse sibi vendicet“ dh. „…nur soll er sich mir nicht zu Gott machen lassen und das, wovon ich sicher weiss, dass es Sache von Christus allein ist, selber für sich beanspruchen.“

Christoph Schweiss, Küsnacht um 1525. Reformation und Komtur Konrad Schmid — ein Zeitbild, in: www.ortsmuseum-kuesnacht.ch, 1996 (zuletzt aufgerufen 1.1.2021).